2 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2020
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren
Weitere Informationen finden Sie hier: Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein
Text & Bild © Landessportbund NRW